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*MVZ Standort Frankfurt: nur Beratung, Diagnostik und Gynäkologie bei Kinderwunsch. IVF-Leistungen finden in unserem VivaNeo Kinderwunschzentrum Wiesbaden statt.
Unter einem Blastozystentransfer versteht man einen Embryotransfer, bei dem ein oder mehrere Embryonen übertragen werden, die sich in einem sehr fortgeschrittenen Entwicklungsstadium, dem sogenannten Blastozystenstadium, befinden. Dieses ist üblicherweise am fünften Tag nach der Follikelpunktion erreicht.
Nachdem der Arzt die Eizellen aus einem Eierstock (Follikelpunktion) entnommen hat, werden sie im Labor befruchtet. Dies geschieht entweder durch eine normale In-vitro-Fertilisation (IVF) oder durch eine intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Diese Behandlung wird in der VivaNeo Kinderwunschpraxis Frankfurt nicht durchgeführt. Bei der Beratung informieren wir Sie nicht nur über die Methode, sondern auch darüber, welche Behandlung für Sie die beste wäre.
Bereits unmittelbar nach der Befruchtung beginnt eine Eizelle, sich zu teilen und zu einem Embryo zu entwickeln. Man spricht
Für gewöhnlich setzt der Arzt zwei bis drei Tage nach der Eizellentnahme ein oder mehrere Embryonen in die Gebärmutter der Frau ein. Diesen Vorgang bezeichnet man als Embryonentransfer.
Heutzutage können sich die Embryonen im Brutschrank dank verbesserter Zellkulturmedien jedoch auch bis zum fünften Tag, also bis zum Blastozystenstadium, entwickeln (Blastozystenkultur). Überträgt der Arzt solche weiterentwickelten Embryonen in die Gebärmutter der Frau, spricht man vom Blastozystentransfer, einer Methode, zu der Sie sich in der VivaNeo Kinderwunschpraxis in Frankfurt eingehend beraten lassen können. Diese Behandlung wird in der VivaNeo Kinderwunschpraxis Frankfurt nicht durchgeführt. Bei der Beratung informieren wir Sie gerne nur über diesen Behandlungsschritt.
Nur 20% bis 30% der befruchteten Eizellen entwickeln sich überhaupt zu Blastozysten. Erreicht ein Embryo dieses Stadium, kann man auf eine höhere Einnistungsrate hoffen.
Wie bei einem Blastozystentransfer, so erreicht auch bei einer natürlichen Schwangerschaft der Embryo erst etwa am fünften Tag nach der Befruchtung die Gebärmutterhöhle, wo er sich einnistet. Man geht davon aus, dass die Gebärmutterschleimhaut an diesem Tag besonders aufnahmefähig ist – der Zeitpunkt ist also perfekt.
In Deutschland dürfen nach dem Embryonenschutzgesetz nur maximal drei befruchtete Eizellen bis zum Blastozystenstadium im Brutschrank heranreifen. Außerdem untersagt das Embryonenschutzgesetz eine Selektion von Embryonen.
Welche der befruchteten Eizellen für einen Blastozystentransfer infrage kommen, wird bereits innerhalb des ersten Tages nach der Befruchtung, im sogenannten Vorkern- beziehungsweise Pronucleusstadium (PN-Stadium), entschieden. Zu diesem Zeitpunkt sind die Zellkerne von Ei- und Samenzellen noch nicht miteinander verschmolzen, das heißt, es handelt sich bei diesen Zellen noch nicht um Embryonen. Überzählige befruchtete Eizellen im PN-Stadium können eingefroren werden (Kryokonservierung).
Die Kosten für das PN-Scoring und die Blastozystenkultur werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Für die IVF- und die ICSI-Behandlung hingegen übernehmen die gesetzlichen Kassen in der Regel die Hälfte der Kosten – allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und für eine beschränkte Anzahl an Versuchen.