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*MVZ Standort Frankfurt: nur Beratung, Diagnostik und Gynäkologie bei Kinderwunsch. IVF-Leistungen finden in unserem VivaNeo Kinderwunschzentrum Wiesbaden statt.
Obwohl zum 1. April 2004 ein Gesetz verabschiedet wurde, dass gesetzlich Versicherte die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung zu 50% selbst tragen müssen, gewähren inzwischen immer mehr gesetzliche Krankenkassen eine höhere oder sogar vollständige Kostenübernahme bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Die Krankenkassen regeln eine solche zusätzliche Kostenübernahme in ihren Satzungen. Dort werden auch die Bedingungen für die zusätzliche Kostenübernahme und die Höhe der zusätzlichen Kostenübernahme geregelt. Auch nicht verheiratete Paare erhalten so eine anteilige Kostenerstattung. Informationen dazu, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, erfragen Sie daher am besten individuell bei Ihrer Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse, nach den Bedingungen und nach der Höhe der zusätzlich übernommenen Kosten.
Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch dazu, welche Kosten Sie bei Ihrer Krankenkasse geltend machen können.
Vor Beginn der Behandlung muss ein durch Ihre Krankenkasse genehmigter Kosten- und Behandlungsplan vorliegen. Dieser wird Ihnen nach Prüfung der nachstehend aufgeführten Kriterien von Ihrem Arzt der Kinderwunschpraxis ausgestellt. Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sollten Sie als Paar die oben aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist nur eine Privatabrechnung der Kinderwunschbehandlung möglich.
Eine private Abrechnung erfolgt dann, wenn das Paar privat versichert ist oder einer der Partner privat versichert und die Kinderlosigkeit durch ihn/sie bedingt ist („Verursacherprinzip”).
Bei einer privaten Abrechnung schließen wir mit Ihnen einen individuellen HonorarVertrag ab. Eine Erstattung der Kosten durch Ihre private Krankenversicherung oder andere Erstattungsstellen (z.B. Beihilfe, etc.) ist möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet.
Bevor Sie eine Behandlung starten, informieren wir Sie über die Kosten. Sie erhalten von uns im Vorfeld einen detaillierten Kostenvoranschlag gemäß der „Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)”.
Die private Abrechnung von Leistungen wird auch in folgenden Fällen notwendig:
Viele Kassen übernehmen die Kosten Ihres Eigenanteils unter bestimmten Bedingungen.
Unter folgendem Link können Sie sich darüber informieren, welche Krankenkasse welche Kosten übernimmt: www.krankenkasseninfo.de
Die Satzungen der Krankenkassen sind oftmals unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.