Wir sind für Sie da!
Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do: 07:00 – 18:00 Uhr
Mi: 07:00 – 16:00 Uhr
Fr: 07:00 – 13:00 Uhr
Telefonisch erreichbar:
Mo-Fr: 07:00 - 20:00 Uhr
Jetzt Termin vereinbaren
DE: ☎ +49 (0)211 90 19 70
NL: ☎ +49 (0)211 90 19 718
Im Notfall: ☎ +49 (0)211 20 54 45 - 34
Noodgevallen: NL ☎ +49 (0)172 56 97 891
DE: ✉ service[at]vivaneo-duesseldorf.de
NL: ✉ info.nl[at]vivaneo-duesseldorf.de
Jetzt online Ihr Erstgespräch vereinbaren
Online Terminvereinbarung
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen Newsletter!
Ihr Weg zu uns!
Obwohl zum 1. April 2004 ein Gesetz verabschiedet wurde, dass gesetzlich Versicherte die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung zu 50% selbst tragen müssen, gewähren inzwischen immer mehr gesetzliche Krankenkassen eine höhere oder sogar vollständige Kostenübernahme bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Die Krankenkassen regeln eine solche zusätzliche Kostenübernahme in ihren Satzungen. Dort werden auch die Bedingungen für die zusätzliche Kostenübernahme und die Höhe der zusätzlichen Kostenübernahme geregelt. Auch nicht verheiratete Paare erhalten so eine anteilige Kostenerstattung. Informationen dazu, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, erfragen Sie daher am besten individuell bei Ihrer Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse, nach den Bedingungen und nach der Höhe der zusätzlich übernommenen Kosten.
Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch dazu, welche Kosten Sie bei Ihrer Krankenkasse geltend machen können.
Vor Beginn der Behandlung muss ein, durch Ihre Krankenkasse genehmigter Kosten- und Behandlungsplan, vorliegen. Dieser wird Ihnen nach Prüfung der nachstehend aufgeführten Kriterien von Ihrem Arzt der Kinderwunschpraxis ausgestellt. Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sollten Sie als Paar die oben aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist nur eine Privatabrechnung der Kinderwunschbehandlung möglich.
Eine private Abrechnung erfolgt dann, wenn das Paar privat versichert ist oder einer der Partner privat versichert und die Kinderlosigkeit durch ihn/sie bedingt ist (”Verursacherprinzip”).
Bei einer privaten Abrechnung schließen wir mit Ihnen einen individuellen Honorar-Vertrag ab. Eine Erstattung der Kosten durch Ihre private Krankenversicherung oder andere Erstattungsstellen (z.B. Beihilfe, etc.) ist möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet.
Bevor Sie eine Behandlung starten, informieren wir Sie über die Kosten. Sie erhalten von uns im Vorfeld einen detaillierten Kostenvoranschlag gemäß der "Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)".
Die private Abrechnung von Leistungen wird auch in folgenden Fällen notwendig:
Die Knappschaft übernimmt, laut ihrer Satzung, bis zu 500 Euro des Eigenanteils pro Versuch. Dies gilt für bis zu drei Behandlungszyklen und für alle Behandlungsmaßnahmen. Ausnahme ist die Insemination im Spontanzyklus, bei der bis zu acht Behandlungen unterstützt werden. Für diesen Kostenzuschuss gibt es folgende Voraussetzungen. Beide Ehepartner müssen bei der Knappschaft versichert sein und jeweils das 25. Lebensjahr vollendet haben. Gleichzeitig darf die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben. Darüber hinaus dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
Unter folgendem Link können Sie sich darüber informieren, welche Krankenkasse welche Kosten übernimmt: www.krankenkasseninfo.de
Viele Kassen übernehmen die Kosten Ihres Eigenanteils unter bestimmten Bedingungen.
Unter folgendem Link können Sie sich darüber informieren, welche Krankenkasse welche Kosten übernimmt: www.krankenkasseninfo.de
Die Satzungen der Krankenkassen sind oftmals unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Die Kinderwunschbehandlung für jeder unserer Patienten ist auf die Bedürfnisse und deren Situation zugeschnitten. Die Behandlungskosten werden vor Beginn der Behandlung mit dem Paar besprochen.
Wir haben Ihnen einige Beispielszenarien zusammengestellt, die den Preisbereich der von uns angebotenen Behandlungen veranschaulichen und Ihnen zur Orientierung helfen. In einem persönlichen Gespräch können wir auf Ihre individuelle Situation eingehen. Sprechen Sie mit uns!
Der Selbstbehalt für das Paar liegt ohne Medikamente und Zusatzleistungen bei etwa € 2.400-, pro Zyklus. Der individuelle Eigenanteil ist abhängig von der Zuzahlungsquote der Krankenversicherung (je nach Kasse bis zu 100%).
Preisrange | |
---|---|
Erstgespräche | 3.200 – 3.700 € |
IVF/ ICSI Behandlung mit Embryokultur und Embryotransfer | |
Narkose | |
Geri TimeLaps | |
Medikamente zur hormonellen Stimulation* |
*Ungefähre Kosten, die Gesamtmenge hängt von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab.
Preisrange | |
---|---|
Erstgespräche | 500 – 1.000 € |
IUI Behandlung, Folikelmonitoring, Samenaufbereitung** und Samentransfer | |
Medikamente zur hormonellen Stimulation* |
*Ungefähre Kosten, die Gesamtmenge hängt von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab.
** Fremdsamen auf Anfrage
Preisrange | |
---|---|
Erstgespräche | 250 – 500 € |
IUI Behandlung, Folikelmonitoring, Samenaufbereitung** inkl. Matching (RI Witness) und Samentransfer | |
Medikamente zur hormonellen Stimulation* |
*Ungefähre Kosten, die Gesamtmenge hängt von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab.
** Fremdsamen auf Anfrage
Preisrange | |
---|---|
Erstgespräch | 3.600 € plus 360 € jährliche Lagerkosten |
Punktion |