Ärzte müssen Unterhalt zahlen
10. April 2015
Das Landgericht Dortmund hat zwei Gynäkologen verurteilt, die Unterhaltskosten für Zwillinge bis zu deren 18. Lebensjahr zu übernehmen (Az.: 4 O 320/10). Die Ärzte hatten ohne Wissen des Spenders Sperma, das längst hätte vernichtet werden sollen, zur künstlichen Befruchtung verwendet. Geklagt hatte der biologische Vater der heute vier Jahre alten Kinder. Wie es zu der künstlichen Befruchtung ohne Wissen des Vaters kommen konnte und wie diverse Unterschriften auf die Papiere gelangten, ließ sich nicht mehr klären. Ob des grundsätzlichen Charakters des Urteils wird erwartet, dass Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt wird. gynäkologie + geburtshilfe 2012; 17 (03)